Haus- und Badeordnung
des „Ersten Wormser Schwimmclub Poseidon e. V.“
- Allgemeines
- Unser Freibad ist keine öffentlich zugängliche Badeeinrichtung, so dass die Beachtung der Haus- und Badeordnung im Interesse aller Mitglieder ist. Wir bitten unsere erwachsenen Mitglieder, im Bedarfsfall auf Kinder entsprechend einzuwirken.
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf unserem Gelände. Mit dem Betreten des Geländes erkennt jeder die Haus- und Badeordnung sowie die zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
- Öffnungszeiten und Zutritt
- Das Freibad ist während der Sommersaison von Montag bis Freitag von 10:00 bis 21:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet und beaufsichtigt. Auf trainingsbedingte Einschränkungen des allgemeinen Badebetriebes ist Rücksicht zu nehmen. Ab 21:00/20:00 Uhr ist das Betreten der Beckenplattform und die Benutzung der Becken nicht mehr gestattet. Um 21:30/20:30 Uhr wird das Clubgelände (incl. Dusch- und Umkleidetrakt) verschlossen.
- Der Zugang zum Badbereich erfolgt ausschließlich über das hintere Eingangstor. Zutritt über die Gaststätte ist nicht erlaubt. Die Mitgliedsausweise sind auf Verlangen der Badaufsicht und der Einlasskontrolle vorzuzeigen.
- Die Benutzung aller Einrichtungen des Freibades und der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur Mitgliedern und Inhabern von Gästekarten gestattet. Gäste von Vereinsmitgliedern dürfen einmal eine Gästekarte erwerben und damit am selben Tag unser Bad benutzen.
- Kindern unter 7 Jahren, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist das Betreten des Clubgeländes nur mit einem volljährigen Mitglied als Begleitperson erlaubt.
- Von der Benutzung der Badanlagen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen und anderen Anstoß erregenden Krankheiten sowie alle Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, ausgeschlossen.
- Aufsicht im Bad
- Jeder Besucher hat den Weisungen des vom Vorstand eingesetzten Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal übt - neben den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes - das Hausrecht aus und kann folglich Personen, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, Hausverbot erteilen.
- Verhalten im Bad
- Baden und Schwimmen ist nur in der zugelassenen Kleidung gemäß der Wettkampfordnung des DSV zulässig.
- Alle Einrichtungen des Freibades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Verursacher für den Schaden. Das Gleiche gilt bei Personenschäden. Bei Verunreinigung wird ein Reinigungsentgelt erhoben.
- Jeder Besucher hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit zuwiderläuft. Insbesondere hat er sich so zu verhalten, dass Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
- Nicht gestattet sind:
- der Betrieb von Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräten
- das Mitbringen von Tieren
- das Essen, Trinken und Rauchen auf der Beckenplattform
- das Wegwerfen oder Hinterlassen jeglicher Gegenstände
- das Betreten des Freibadgeländes ohne Legitimation - Auf der Beckenplattform und in den Becken ist insbesondere verboten:
- andere in das Wasser zu stoßen
- das Springen in das Nichtschwimmerbecken
- das seitliche Einspringen in das Schwimmerbecken (an der Startblock- und Wendeseite ist dies unter Beachtung des Schwimmbetriebes erlaubt)
- das Schwimmerbecken mit Schwimmhilfsmitteln wie Luftmatratzen, Schwimmringe usw. (im Nichtschwimmerbecken ist dies je nach Badebetrieb erlaubt)
- Badebekleidungen in den Becken und auf der Beckenplattform zu reinigen. - Die Benutzung von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Jeder hat sich vor Benutzung der Badebecken abzuduschen. Die Verwendung von Seife, Duschgel, Haarshampoo usw. außerhalb der im Untergeschoss vorhandenen Duschräume ist nicht erlaubt. Der Badebereich (Beckenplattform) darf nur über die Durchschreitebecken betreten werden.
- Das Umkleiden darf nur in den dafür bestimmten Umkleidekabinen erfolgen. Bei Verlust des Schlüssels eines Garderobenschrankes ist ein Betrag von 25,-- € zu entrichten.
- Besondere Bestimmungen
- Fundgegenstände sind unverzüglich beim Aufsichtspersonal abzugeben. Wertgegenstände werden entsprechend dem Fundrecht behandelt.
- Fahrzeuge (auch Fahrräder) dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
- Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Freibadgrundstück sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes gestattet.
- Unfälle, Notfälle und Schäden jeglicher Art sind unverzüglich der Badaufsicht, den Übungsleitern oder einem anwesenden Vorstandsmitglied zu melden.
- Haftung
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Die Aufbewahrung von Kleidung und sonstigen Gegenständen, sowie von Geld und Wertsachen geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.
- Im Übrigen beschränkt sich die Haftung des Clubs und seiner Aufsichts- und Hilfspersonen auf Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit.
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